Elternmitarbeit


Klassenpflegschaften

Die Klassenpflegschaft sind die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die so gewählten Personen bilden dann gemeinsam die Schulpflegschaft.

 

Schulpflegschaft

Vorsitzende und Stellvertreter der Klassenpflegschaften aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende bzw. Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Schulpflegschaft wählt auch die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.

 

Schulkonferenz

Jede Schule in NRW hat laut Gesetz eine Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule in dem Lehrer und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz setzt sich an unserer Schule aus jeweils 6 Eltern und 6 Lehrern zusammen. Geleitet wird Sie durch den Schulleiter, der jedoch kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit ist seine Stimme allerdings ausschlaggebend. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes NRW über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.