Gemeinsames Lernen (GL)


Die St-Antonius-Schule ist seit 1995 „Standortschule“ für den gemeinsamen Unterricht in den sonderpädagogischen Förderbereichen:

  • Körperliche und Motorische Entwicklung
  • Sprache
  • Lernen
  • Emotionale und Soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Sehen

Rechtliche Grundlagen

Ergeben sich Hinweise darauf, dass ein Kind im Rahmen seines schulischen Lernens nur mit Hilfe sonderpädagogischer Förderung ausreichend gefördert werden kann, können Erziehungsberechtigte einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen (§ 52 Schulgesetz, §§11,37 AO-SF). Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet bei Beteiligung der Erziehungsberechtigten über den Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort (§3 Abs.1 AO-SF). Die Förderung im Gemeinsamen Unterricht ist rechtlich gleichwertig gegenüber der in einer Förderschule. Anträgen auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht ist zu entsprechen, wenn die notwendigen personellen Voraussetzungen gegeben sind und der Schulträger zustimmt.

 

Diagnostik und Förderplanung

Die im Unterricht gesammelten Beobachtungen, informelle Lernzielkontrollen sowie alle außerschulisch ermittelten diagnostischen Ergebnisse sind Grundlage unserer diagnostischen Förderplanungen. Ein gemeinsam erarbeitetes Muster zur Dokumentation der Förderung und ihrer Ergebnisse (Förderplan) wurde im Rahmen der Arbeit des GU-Kreises im Kreis Kleve erstellt. Diese Pläne beinhalten eine von jedem Sonderpädagogen dokumentierte Anzahl von individuellen Förderzielen, die sich an den Stärken der Schüler orientieren. Sie enthalten methodische Vorschläge zur Unterrichtsarbeit.

Eltern und Schüler werden in die Förderplanung eingebunden. Die Pläne werden regelmäßig im Klassenteam überprüft, reflektiert und fortgeschrieben. So sind sie Grundlage der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie stehen allen Lehrerinnen, die in der Klasse arbeiten, zur Verfügung.

 

Inkludierte sonderpädagogische Förderung im Unterricht

Die Unterrichtsgestaltung initiiert ein gemeinsames, kompetenzorientiertes, individuelles und soziales Lernen aller Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Im differenzierten und rhythmisierten Unterricht werden sie angeleitet ihre individuellen Lernprozesse in kooperativen und fächerübergreifenden Unterrichtsformen eigenverantwortlich zu gestalten. Differenzierte Lernchancen eröffnen sich im Rahmen der Einzel- , Partner- und Gruppenarbeiten durch:

  • die Freiarbeit im Klassenunterricht,
  • die Arbeit an den Wochenplänen und Werkstattangeboten,
  • den Projektunterricht

Im inkludierten Unterricht eröffnen sich neben den fachlichen Lernchancen vielfältige emotionale und soziale Lernchancen im Sinne unserer Werteerziehung.

 

Team – Teaching

Sonderpädagoginnen und Grundschullehrer führen den Unterricht mit allen Schülern gemeinsam durch (team-teaching) und sind gemeinsam auch Ansprechpartner der Kinder. Die Sonderpädagogin bietet außerdem zusätzliches Material und differenzierte Hilfen an. Dabei ist es wichtig, dass die Mitglieder des GU-Teams ihre Erziehungsstile abstimmen und ihre Rollen und Aufgaben definieren.

Sie kooperieren in unterschiedlichen Formen miteinander. 

Im Bereich des Förderbedarfs Lernen kann es situationsspezifisch sinnvoll sein remedial zu unterrichten. Hierbei unterrichtet die Grundschulkollegin eine Gruppe von Schülern, während die Sonderpädagogin mit den Schülern arbeitet, die zusätzliche Unterstützung benötigen.

 

Leistungsbewertungen im sonderpädagogischen Kontext

Jede Leistungsbewertung ist individuell, prozessorientiert und ermutigend. Inhalte und Formen der Lernangebote  erfordern jedoch Qualifikationen, die in Ziffernnoten nicht erfasst werden können. So erhalten Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung ein Berichtszeugnis ohne Noten. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung dagegen allgemeine Zeugnisse der Grundschule.

Schülerinnen und Schüler mit behinderungsbedingter Erschwernissen werden nach den Zielen der Grundschule unterrichtet, erhalten jedoch zur Herstellung der Chancengleichheit besondere Hilfen („Nachteilsausgleich“). Auf dem Zeugnis wird auf den sonderpädagogischen Förderbedarf, den individuellen Förderplan und den Nachteilsausgleich hingewiesen.

 

Elternmitwirkung

Eine intensive Elternarbeit für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist  unabdingbar. In regelmäßigen, kontinuierlichen Elterngesprächen werden die Entwicklungen und Fortschritte der Schüler besprochen und unterstützende und beratende Aspekte angesprochen. Die Förderplanung wird mit den Eltern gemeinsam entwickelt und Lern- und Erziehungsziele vereinbart.

Eine intensive Elternarbeit für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabdingbar. In regelmäßigen, kontinuierlichen Elterngesprächen werden die Entwicklungen und Fortschritte der Schüler besprochen und unterstützende und beratende Aspekte angesprochen. Die Förderplanung wird mit den Eltern gemeinsam entwickelt und Lern- und Erziehungsziele vereinbart.

Die Klassenkonferenz prüft bei Bedarf, ansonsten mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Förderbedarf weiterhin besteht, aufgehoben werden kann oder der Wechsel des Förderortes notwendig erscheint (§§ 15,16 AO-SF). Im Jahresbericht werden die Fortschritte und der weitere Förderbedarf beschrieben und evaluiert.

 

Partner schulischer und außerschulischer Netzwerke

Förderschwerpunktschulen des Kreises

  • örtliche / außerörtliche Beratungszentren
  • Jugendamt der Stadt Kevelaer
  • Kinderärzte und Therapieangebote in Kevelaer
  • Integrative Kindertagesstätten
  • Caritas Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, Geldern, Klinik Gesthof,
  • Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie, Geldern